Ausländerangelegenheiten (Einbürgerung)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausländerangelegenheiten (Einbürgerung)

Beschreibung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin.

Eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter.

Zuständige Einrichtung