Autowracks

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Autowracks

Beschreibung

Ein Personenkraftwagen ist dann als Autowrack anzusehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr fahrberechtigt ist und sich mit vernünftigem wirtschaftlichen Aufwand auch nicht mehr herrichten lässt. Autowracks bzw. Fahrzeuge, die für den Verkehr nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Autowracks sollten Sie bitte an die zuständige/n Kontaktperson/en melden. Ihre Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson