Einbürgerung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einbürgerung

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein/e Ausländer/in mit Wohnsitz in Deutschland über einen Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieser Antrag wird von den nach Landesrecht bestimmten Staatsangehörigkeitsbehörden entgegengenommen. Unter Umständen kann ein/e Ausländer/in einen Einbürgerungsantrag auch stellen, wenn er/sie sich dauerhaft im Ausland aufhält. Zuständig ist dann das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag wird dann auch von den zuständigen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.

Für das Thema Einbürgerung ist der Kreis zuständig.

Zuständige Einrichtung