Reisepass

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Reisepass

Beschreibung

Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren.

Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.

Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

In der Regel dauert die Bearbeitung 5 – 6 Wochen.

Expressverfahren

Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen.

Vorläufiger Reisepass

Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  • Passfoto (biometrietauglich)
  • Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)
Name Typ Kosten
für Personen unter 24 Jahren Gebuehr 37,50 EUR
für Personen unter 24 Jahren im Expressverfahren Beitrag 69,50 EUR
vorläufiger Reisepass Beitrag 26,00 EUR
für Personen ab 24 Jahren Gebuehr 70,00 EUR
für Personen ab 24 Jahren im Expressverfahren Beitrag 102,00 EUR

Zuständige Einrichtung