Fundsachen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fundsachen

Beschreibung

Sie haben etwas verloren?

Dann können Sie sich im Bürgerbüro erkundigen, ob Ihr Gegenstand gefunden und abgegeben worden ist. Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere dem Fundbüro erst einige Tage nach dem Fund zugehen.

Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von „auswärtigen Verlierern“ werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Als Finderlohn werden 5% des Wertes des gefundenen Gegenstandes angerechnet.

Sie haben etwas gefunden?

Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei und im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen „rund um die Uhr“ abzugeben.

Zuständige Einrichtung