Hundeangelegenheiten

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund bei der Marktstadt Waldbröl anzumelden. Sie erhalten anschließend einen Steuerbescheid und eine Hundemarke.

Als Halter eines Hundes, der mindestens 40 cm groß ist (Widerristhöhe) oder aber mindestens 20 kg schwer ist, sind Sie gemäß Landeshundegesetz verpflichtet, die Haltung des Hundes (unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer) anzumelden.

Online-Service

Kosten

Als Halter eines Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW (über 40cm Widerristhöhe oder 20kg Gewicht) entstehen Ihnen bei der Anmeldung des Hundes Kosten in Höhe von 25,00 € zusätzlich zur Hundesteuer.

Z

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • Mikro-Chip
  • Führungszeugnis
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Siehe auch

Ordnungsamt
Frau Evelyn Hildebrandt

Marktstadt Waldbröl
Fachbereich II Bürgerdienste
Ordnungsamt
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl

Bürgerdorf am Alsberg
Neubau, 2. Obergeschoss (Barrierefrei erreichbar über den Aufzug sowie vom Parkplatz an der Denkmalstraße)