Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren.

Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.

Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

In der Regel dauert die Bearbeitung 5 – 6 Wochen.

Expressverfahren

Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen.

Vorläufiger Reisepass

Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Marktstadt Waldbröl
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl

Bürgerdorf am Alsberg
Neubau, Erdgeschoss

Z

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  • 1 Passfoto (biometrietauglich)
  • Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt

  • für Personen ab 24 Jahren 60,00 € und
  • für Personen unter 24 Jahren 37,50 €.

Beim Expresspass entstehen

  • für Personen unter 24 Jahren Kosten von 69,50 € und
  • für Personen ab 24 Jahren Kosten von 92,00 €.

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 €.