Sozialhilfe und Grundsicherung

Sozialhilfe:

Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es handelt sich unter anderem um befristet erwerbsunfähige Personen oder Behinderte im Eingangsbereich einer Behindertenwerkstätte und Rentner, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen Schwerbehinderung erhalten.

Grundsicherung:

Leistungsberechtigt sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Frau Christel Manns (A-G)
Telefon: (02291) 85-246

Frau Ute Feldhoff (H-O, ohne M)
Telefon: (02291) 85-252

Herr Jens Gördes (M)
Telefon: (02291) 85-240

Herr Marc Becher (P-Z)
Telefon: (02291) 85-251

Marktstadt Waldbröl
Fachbereich II Bürgerdienste
Sozialamt
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl

Bürgerdorf am Alsberg
Neubau, 2. Obergeschoss (Barrierefrei erreichbar über den Aufzug sowie vom Parkplatz an der Denkmalstraße)