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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
VergnügungsteuerBeschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird erhoben auf der Grundlage der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Marktstadt Waldbröl.
Besteuert werden u.a. Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art sowie Geld- und Unterhaltungsspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die jeweiligen Steuersätze ergeben sich aus der Satzung.
Veranstalter oder Aufsteller sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Entsprechende Vordrucke sind hinterlegt.
Zuständige Einrichtung
- Marktstadt Waldbröl Fachbereich 5 - Finanzen Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
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- Nümbrechter Straße 19
- 51545 Waldbröl
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02291 85-159
- E-Mail:
- petra.wagener@waldbroel.de