Vormundschaften
Das Jugendamt kann Pfleger oder Vormund für minderjährige Kinder werden, wenn es notwendig wird aufgrund der Tatsache, dass die leiblichen Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert sind.
Jugendamt des Oberbergischen Kreises
Web: www.obk.de
Kreisjugendamt
– Vormundschaften/ Pflegschaften –
La Roche-sur-Yon-Straße 18
51643 Gummersbach