Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises führt zwei weitere Online-Antragsverfahren ein und erweitert somit ihr digitales Angebot.
Oberbergischer Kreis. Ab sofort können Ausnahmegenehmigungen für Handwerker (sog. Handwerkerparkausweise) und Parkerleichterungen für behinderte Menschen mit den Merkmalen aG und Bl bzw. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G bequem von zu Hause aus oder unterwegs online beantragt werden.
Diese beiden neuen Antragsmöglichkeiten führen zu reduzierten Wartezeiten, steigern die Effizienz unserer internen Abläufe und stellen gleichzeitig einen weiteren Schritt der umfassenden Digitalisierungsstrategie des Oberbergischen Kreises dar.
Die neuen Services sind ab sofort über das Service-Portal des Oberbergischen Kreises unter nachfolgender URL erreichbar:
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker (sog. Handwerkerparkausweise):
www.obk.de/handwerkerparkausweise - Parkerleichterung für behinderte Menschen mit den Merkzeichen aG und Bl
www.obk.de/parken-merkzeichen_ag_bl - Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G
www.obk.de/parken-merkzeichen_g
Hinweis:
Sofern der Hauptsitz des Betriebes bzw. der Wohnsitz der Personen innerhalb der Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth oder in den Gemeinden Morsbach und Reichshof liegt, ist der Antrag beim zuständigen örtlichen Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde zu stellen.
Das Online-Antragsverfahren des Oberbergischen Kreises ist in diesem Fall nicht nutzbar.
