Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 die Satzung der Marktstadt Waldbröl über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB (Vergabesatzung) beschlossen.
Die Satzung regelt die Grundsätze und Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte. Sie tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vollständige Vergabesatzung wird nachfolgend als PDF-Dokument veröffentlicht.
Hinweis: Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der als PDF veröffentlichten Vergabesatzung. Der vorstehende Text dient lediglich der Information.
