Die Marktstadt Waldbröl informiert alle Bürgerinnen und Bürger, dass sich der Versand der Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 verzögern wird.
Hintergrund der Verzögerung ist die noch ausstehende Verabschiedung der neuen Satzung über die Grundsteuer für das Jahr 2026 durch den Stadtrat. Da die Hebesätze die maßgebliche Grundlage für die Berechnung der individuellen Steuern bilden, können die endgültigen Bescheide erst nach dem Ratsbeschluss erstellt und versandt werden.
Zahlungstermine und Lastschriften
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum üblichen ersten Fälligkeitstermin (15. Februar 2026) keine Abbuchungen vorgenommen werden, da noch kein aktueller Bescheid vorliegt. Bürgerinnen und Bürger, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nicht selbst aktiv werden; die Beträge werden erst nach Bekanntgabe der neuen Bescheide zu den dann festgesetzten Terminen eingezogen.
Selbstzahler (Personen ohne SEPA-Lastschriftmandat) müssen erst dann Zahlungen leisten, wenn ihnen der neue Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 vorliegt.
Der Beschluss über die Satzung soll voraussichtlich in der Ratssitzung am 28.01.2026 erfolgen.
Die Verwaltung rechnet damit, dass der Versand der Bescheide voraussichtlich bis zum 16.02.2026 abgeschlossen sein wird. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Verzögerung.
Für Rückfragen steht das Steueramt der Marktstadt unter der Nummer 02291/85-158 oder per E-Mail an steueramt@waldbroel.de zur Verfügung.
