1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
I. Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.
Mit dieser Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Kindertagesstätte auf den Grund- stücken Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Flurstücke 328, 343, 354 in Waldbröl, Auf dem Heidberg, planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu soll das bestehende Reine Wohngebiet (WR) in diesem Bereich in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Darüber hin- aus ist die Anpassung der zulässigen Arten der baulichen Nutzungen sowie des Maßes der baulichen Nutzung geplant. Ebenso sollen gestalterische Festsetzungen geändert werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
3. Januar 2022 bis einschl. 3. Februar 2022
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht wer- den. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 beschlossen, gemäß § 13 b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ eingestellt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 06.12.2021 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl werden hier- mit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 09.12.2021
Weber, Bürgermeisterin