Jahresabschluss

Die Marktstadt Waldbröl stellt entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss auf. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Marktstadt Waldbröl zu vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen (für jede Produktgruppe), der Bilanz und einem Anhang. Ferner ist ein Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden vor der Beschlussfassung durch den Rat einer Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung unterzogen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich hierzu in der Regel einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.