13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“

13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“

13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“

Donnerstag, 08.10.2020

I. Aufstellung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen.

Mit dieser Bebauungsplanänderung soll wie bisher auf dem ca. 0,5 ha umfassenden Gelände eine maximal zweigeschossige Wohnbebauung mit Beschränkung der Anzahl an Wohneinheiten auf maximal 8 je Wohngebäude eingeplant werden. Gegenüber der rechtskräftigen 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 vom 14.11.2018 soll eine Neustrukturierung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen, um die Errichtung von drei Mehrparteienhäusern, die nach dem geltenden Planungsrecht unmittelbar entlang des Friedrich-Engelbert-Wegs anzuordnen sind, städtebaulich sinnvoll auf dem Areal zu platzieren. Ebenso werden die gestalterischen Festsetzungen angepasst. Zukünftig sollen Flachdächer und ausnahmsweise Mansarddächer zulässig sein. Die maximal zulässige Höhe der Baukörper soll teilweise reduziert werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26. Oktober 2020 bis einschl. 26. November 2020

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an den Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (jan.kiefer@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter

www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/

eingestellt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.08.2020 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Löh“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 08.10.2020
Koester, Bürgermeister