Die Stadt Waldbröl gibt bekannt, dass ein 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Kraft getreten ist. Die Satzung sowie die Nachträge sind abrufbar unter:
https://www.waldbroel.de/rathaus/satzungen-ortsrecht/zweitwohnungsteuersatzung/