4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich „Marie-Curie-Straße“

Wappen Marktstadt Waldbröl

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – im Bereich „Marie-Curie-Straße“

Donnerstag, 25.01.2024

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Marie-Curie-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

 I. Aufstellung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. I 2023 |   Nr. 221) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C „Gewerbepark Hermesdorf II“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Marie-Curie-Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.  

Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist es, eine optimale Ausnutzung des Betriebsgrundstücks für ein geplantes, gewerbliches Neubauvorhaben sicherzustellen. Dazu sollen die überbaubaren Grundstücksflächen an die bestehende Topographie angepasst und eine Geländeanschüttung im Bereich der ökologischen Grünfläche planungsrechtlich abgesichert werden. Zudem soll eine Änderung in den textlichen Festsetzungen und in der Höhenfestsetzung erfolgen. Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 1,13 ha umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 43, Flurstücke 48 (teilw.), 49, 146, 147 (teilw.), 148,153, 159 und 161.

Durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 C der Marktstadt Waldbröl werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. (siehe § 13 Abs. 3 BauGB)

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen, gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 die Veröffentlichung im Internet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C –Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Marie-Curie-Straße“ gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

05. Februar 2024 bis einschl. 08. März 2024

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/  

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 27.11.2023 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Marie-Curie-Straße“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 22.01.2024
Weber, Bürgermeisterin