4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth, Denklinger Straße

Übersichtsplan

4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth, Denklinger Straße

Freitag, 08.11.2019

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Im Rahmen der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll im westlichen Bereich von „Waldbröl-Wilkenroth“ eine Außenbereichsfläche auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke Nr. 89, 90, 113 und 48 tlw. (Wegefläche) an der „Denklinger Straße“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 2.180 m² auf, davon entfallen auf die drei Baugrundstücke ca. 1.800 m², auf ökologische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen 270 m² sowie auf die Straßenverkehrsfläche ca. 110 m².

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom

22. November 2019 bis einschl. 23. Dezember 2019

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an den Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (rolf.knott@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter

www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/

zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 24.09.2018 zur 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil WaldbrölWilkenroth sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 07.11.2019
Koester, Bürgermeister