5. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth

5. Ergänzung der Satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth

Freitag, 15.10.2021

5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Wilkenroth beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Mit dieser Satzung sollen im westlichen Ortsbereich von „Wilkenroth“ die bisherigen Außenbereichsflächen Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstücke 86 und 76 tlw. mit einer Größe von 3.310 m² in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dadurch entsteht Planungsrecht für zwei neue Baugrundstücke südlich der „Denklinger Straße“.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), in der Zeit vom

25. Oktober 2021 bis einschl. 25. November 2021 

  • montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter

www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/

zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.04.2021 zur 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilkenroth sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 11.10.2021
Weber, Bürgermeisterin