Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Eisenbahnstraße 2“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Die vollständigen Unterlagen zur Bekanntmachung finden Sie auf waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/
9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Eisenbahnstraße 2“
9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Eisenbahnstraße 2“
Donnerstag, 18.04.2019
Kategorien: Öffentliche Bekanntmachung