Einziehung eines Teilstückes der Straße „Breitenfeld“ in Hermesdorf – Einziehungsverfügung

Einziehung eines Teilstückes der Straße „Breitenfeld“ in Hermesdorf – Einziehungsverfügung

Dienstag, 02.11.2021

Einziehung eines Teilstückes der Straße „Breitenfeld“ in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 – Einziehungsverfügung

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028), ber. in GV NRW 1996, S. 81. S.141, S. 216, S. 355 und GV NRW 2007 S. 327), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.10.2021 beschlossen, das Teilstückes der Straße „Breitenfeld“ in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 einzuziehen.

Das Teilstück der Straße Breitenfeld, das eingezogen wird, ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Um Gelegenheit Einwendungen zu erheben, wurde die Absicht, das Teilstück der Straße Breitenfeld einzuziehen am 19./20.03:2021 im Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 22.06.2021 hat im Bauamt der Marktstadt Waldbröl ein Lageplan, in dem das einzuziehende Teilstück der Straße Breitenfeld gekennzeichnet war, zur Einsicht bereitgelegen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Straßenteilstückes wurden nicht erhoben.

Die Einziehung des Teilstückes der Straße „Breitenfeld“ in Hermesdorf, Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück 383 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Einziehung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Mit der Einziehung entfallen gemäß § 7 Abs. 7 StrWG NRW der Gemeingebrauch nach § 14 StrWG NRW, der Straßenanliegergebrauch und die widerruflichen Sondernutzungen nach §§ 18 ff. StrWG NRW.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln binnen eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligen eine Ausfertigung erhalten können.

Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.

Waldbröl, den 2. November 2021
gez.
Weber
Bürgermeisterin