Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Auch die IT-Fachverfahren stehen voraussichtlich erst ab dem 01.04.2023 zur Verfügung. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Laufende Wohngeldfälle werden automatisch, ohne erneute Antragstellung, voraussichtlich ab 01.04.2023 auf das neue Recht umgestellt. Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu. In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Sollten trotz der bereitgestellten Informationen noch inhaltliche Fragen zum Wohngeld offen geblieben sein, steht Ihnen die Wohngeldstelle unter wohngeldstelle@waldbroel.de und telefonisch unter 85-0 für Rückfragen zur Verfügung.
Die gestiegenen Antragszahlen führen schon jetzt zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen in der Wohngeldstelle und damit verbunden zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Verwaltung ist bemüht, die Wohngeldstelle personell zu verstärken, dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wird deshalb gebeten, von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.