Beim Ordnungsamt gehen derzeit wieder Anmeldungen von Osterfeuern ein. Aufgrund der aktuellen Coronalage weist die Marktstadt Waldbröl ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung Veranstaltungen und Versammlungen zurzeit grundsätzlich untersagt sind.
Aufgrund dessen können Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition dieses Jahr auch nicht stattfinden.
Darüber hinaus stellt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechende Geldbußen nach sich ziehen.
Am Osterwochenende werden entsprechende Kontrollen stattfinden.