Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13.09.2020 stattfindende Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Marktstadt Waldbröl

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13.09.2020 stattfindende Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Marktstadt Waldbröl

Montag, 06.07.2020

Ergänzung der Wahlbekanntmachung vom 27.03.2020
Am 27.03.2020 ist die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13.09.2020 stattfindende Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Marktstadt Waldbröl öffentlich bekannt gemacht worden.
Durch das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen am 13.09.2020 vom 29.05.2020 (GV NRW S. 357 bis 380) wurden auch Änderungen zur Einreichungsfrist und der notwendigen Anzahl eventuell erforderlicher Unterstützungsunterschriften beschlossen. Diese führen zu folgenden Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Bekanntmachung vom 27.03.2020:
1. Die Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag (vorher 59. Tag) vor der Wahl, Montag, den 27. Juli 2020, 18.00 Uhr beim Wahlleiter der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A 1.1, einzureichen. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 27. Juli 2020 eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
2. Ist eine Partei oder Wählergruppe in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Stadtrat, im Kreistag, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, müssen Wahlvorschläge für die Wahl für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin von 102 (vorher 170) Wahlberechtigten des Wahlbezirks, Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlbezirk von 3 (vorher 6), Wahlvorschläge für die Reserveliste von 9 (vorher 16) Wahlberechtigten im Kreisgebiet persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung vom 27.03.2020 verwiesen.

Waldbröl, den 29.06.2020

Peter Koester
(Wahlleiter der Marktstadt Waldbröl)