Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Marktstadt Waldbröl für die am 13. September 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Marktstadt Waldbröl für die am 13. September 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen

Dienstag, 21.04.2020

Gemäß §§ 24 und 75b Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV.NRW. S. 592, berichtigt S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Oktober 2019 (GV. NRW. S. 602) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

  1. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens zum 16. Juli 2020, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!), beim Wahlleiter der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A 1.1, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
  2. Der Wahlausschuss der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.01.2020 die Einteilung des Wahlgebietes in 17 Wahlbezirke beschlossen. Die Einteilung der Wahlbezirke ist im Lokalanzeiger am 05.02.2020 öffentlich bekanntgemacht worden und kann über die Homepage https://waldbroel.de/aktuelles/kommunalwahl-2020/ aufgerufen oder im Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A 1.1, eingesehen werden.
  3. Wahlvorschläge müssen
  • wenn sie von Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen werden, von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein (§ 15 Abs. 1), sofern die Partei oder Wählergruppe ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten war

Ansonsten

  • gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG (Wahlbezirke) jeweils von mindestens
    5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks,
  • gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG (Reserveliste) von mindestens 16 Wahlberechtigten,
  • gemäß § 46d KWahlG (Bürgermeisterwahl) von mindestens
    170 Wahlberechtigten in Waldbröl,

persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

  1. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese werden vom Wahlleiter der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl Zimmer A 1.1, während der Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
    Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
kostenlos abgegeben. Auf Grund der aktuellen Rathausschließung wegen der Corona-Pandemie vereinbaren Sie bitte telefonisch vorab einen Termin zur Abholung der Vordrucke.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit über www.votemanager.de/parteienkomponente die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken.
Zusätzlich stehen Ihnen die Formulare auf der Homepage unter https://waldbroel.de/aktuelles/kommunalwahl-2020/ als PDF-Dateien zur Verfügung.
5. Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

Auf die Bestimmungen der §§ 15 bis 17 sowie der §§ 46b und 46d Absatz 1 bis 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) und der §§ 25, 26, 31, 75a und 75 b KWahlO weise ich hin.

Insbesondere bitte ich zu beachten:

1. Wahlvorschlagsrecht

1.1.
Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern*innen) eingereicht werden. Von Einzelbewerbern*innen kann allerdings keine Reserveliste eingereicht werden.

1.2.
Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Marktstadt Waldbröl, im Kreistag des Oberbergischen Kreises, im Landtag Nordrhein-Westfalen oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten, so kann sie einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat; dies gilt nicht für auf Landesebene organisierte Parteien, die die Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung ordnungsgemäß beim Bundeswahlleiter eingereicht haben.

2. Wählbarkeit

2.1.
Wählbar für den Rat der Marktstadt Waldbröl ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Waldbröl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
2.2.
Wählbar für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 65 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).

Der/Die Bewerber*in darf nicht gleichzeitig für die Wahl zum/zur Bürgermeister*in oder Landrat/Landrätin in mehreren Gemeinden und Kreisen kandidieren.

2.3.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

2.4.
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

Waldbröl, 27.03.2020
Der Wahlleiter

gez.
Peter Koester
Bürgermeister