Ausbildung bei der Stadt Waldbröl

Ausbildung bei der Stadt Waldbröl

Montag, 18.03.2019

Die Marktstadt Waldbröl bietet zum 1. August 2019 zwei Ausbildungsplätze als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) an.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
In der praktischen Ausbildung werden Sie in den vielfältigen Aufgabenbereichen der Kommunalverwaltung eingesetzt. Auf der Grundlage von Rechtsvorschriften befassen Sie sich insbesondere mit den Anliegen von Bürger*innen und lernen die Tätigkeiten in den verschiedensten Abteilungen für jeweils drei bis sechs Monate kennen.
Die theoretische Ausbildung findet an wöchentlich zwei Schultagen am Rheinischen Studieninstitut Köln für kommunale Verwaltung statt. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt dabei auf den Rechtsfächern wie Verwaltungs-, Ordnungs- und Bürgerliches Recht. Ergänzend werden betriebswirtschaftliche Inhalte und Deutsch gelehrt.
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt je nach Ausbildungsjahr derzeit zwischen 1.018,26 € und 1.114,02 €. Eine Übernahme nach erfolgtem Ausbildungsabschluss ist grundsätzlich vorgesehen.

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Fachoberschulreife
  • Interesse an Rechtsvorschriften und deren Anwendung
  • gute Deutschkenntnisse und Allgemeinbildung
  • Teamfähigkeit, Engagement und bürgerfreundliche Kommunikation

Die Stadt Waldbröl hat sich die berufliche Gleichstellung von Mann und Frau zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden nach dem Schwerbehindertengesetz bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Ihnen der Ausbildungsleiter Herr Ulrich Domke, unter der Telefonnummer
02291-85102 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung wird bis zum 03. April 2019 an die
Stadt Waldbröl
Fachbereich I – Innere Dienste
Nümbrechter Straße 18-21
51545 Waldbröl
erbeten. E-Mail-Bewerbungen können auf eigenes Risiko auch in einer PDF-Datei an ulrich.domke@waldbroel.de übersandt werden.

Hinweise zum Datenschutz:

1. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein.
2. Unter Beachtung des Artikels 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. D.h., dass Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellung, der Schwerbehindertenvertretung, den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachabteilung – auf dessen zu besetzende Stelle Sie sich beworben haben – und den Mitarbeiter/innen der Personalabteilung mitgeteilt werden.
3. Sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
4. Bewerbungsunterlagen, die per einfache E-Mail als unverschlüsselte PDF-Datei übersandt werden, sind auf dem elektronischen Postweg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt.

Kategorien: Verwaltung