Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“

Donnerstag, 16.11.2023

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“ der Marktstadt Waldbröl

I. Aufstellung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Turnerstraße / TheodorStorm-Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan dient dem Ziel Planungsrecht für den innerörtlichen Bedarf an Pflegeinrichtungen (ambulanter Pflegedienst, Tagespflege etc.), an seniorengerechtem Wohnungsbau (betreutes Wohnen, ambulant betreutes Wohnen etc.) sowie für ein Café und das Wohn- und Pflegekonzept ergänzende Nutzungen zu schaffen. Der östlich im Bestand angrenzende Wohngebietsbereich soll planungsrechtlich abgesichert werden und zudem eine bauliche Ergänzung im rückwärtigen Bereich der „Feldstraße“ ermöglichen. Zur Nachverdichtung soll auf einer Fläche von ca. 2,1 ha teilweise Allgemeines Wohngebiet (WA) und teilweise Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden.

Der Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-StormStraße“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

20. November 2023 bis einschließlich 22. Dezember 2023

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter

www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

eingestellt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 23.10.2023 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans der Innentwicklung Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 08.11.2023
Weber, Bürgermeisterin