Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl

Donnerstag, 23.11.2023

Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl mit seinen textlichen Festsetzungen, Begründung inklusive Umweltbericht und weiterer relevanter Gutachten gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen, dass die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf zwei Wochen verkürzt wird.

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Fortschreibung der Entwurfsplanung haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende wesentliche Änderungen und Ergänzungen in den Planunterlagen ergeben:

  • Erweiterung der geplanten Regenrückhalteanlagen
  • Anpassungen in der ökologischen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Ergänzung einer Gliederung der Gewerbe- und Industriegebiete in Verbindung mit den „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG (Leitfaden KAS 18) in der 2. Fassung von 2010
  • Anpassung der Zonierung nach Abstandserlass 2007

Der Geltungsbereich des vorgenannten Planentwurfes ist in dem nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“, welcher im Parallelverfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl aufgestellt wird, ist es, den für die Südhälfte des Oberbergischen Kreises regional bedeutsamen „Industriepark Hermesdorf III“ planungsrechtlich abzusichern. Das Plangebiet umfasst ca. 40 ha. Davon entfallen ca. 30 ha auf gewerbliche Bauflächen bzw. überwiegend Industriegebiete und zu einem kleineren Teil Gewerbegebiete. Die Erschließung des Plangebiets soll über die „Marie-Curie-Straße“ bzw. die Straße „Im Langenbacher Siefen“ erfolgen.

Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere

  • Faunistischer Sachverhalt vor Ort
  • Artenschutz
  • Vermeidungsmaßnahmen / Schutzmaßnahmen
  • Ausgleichsmaßnahmen

Pflanzen

  • Biotische Ausstattung
  • Biotopschutz
  • Vermeidungsmaßnahmen / Schutzmaßnahmen
  • Ausgleichsmaßnahmen

Biologische Vielfalt

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Ausgleichsmaßnahmen

Fläche

  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Flächensparendes Bauen
  • Inanspruchnahme von Waldflächen

Boden

  • Bodentypen
  • Schutzwürdigkeit
  • Ausgleichsmaßnahmen

Wasser

  • Oberflächengewässer
  • Grundwasser
  • Hochwasser

Luft

  • Lufthygiene
  • Luftqualität
  • Kalt- und Frischluftabfluss

Klima

  • Lokales Klima

Landschaft

  • Landschaftsbild

Mensch und seine Gesundheit

  • Immissionen
  • Klima
  • Luft

Bevölkerung

  • Erholungsinfrastruktur
  • Ortsbild

Abfall/Abwasser

  • Abwasserbehandlung
  • Netzplan

Landschaftspläne und sonstige Pläne

  • Festsetzungen des Landschaftsplans
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Geschützte Landschaftsbestandteile

FFH- und Vogelschutzgebiete

Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Immissionen /Emissionen

Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach EU-Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind

Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221) erfolgt die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu einschließlich des Umweltberichts und den nach Einschätzung der Marktstadt Waldbröl wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

4. Dezember 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen auf zwei Wochen verkürzt

Während der Dauer dieser erneuten Veröffentlichung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs gegeben. Die gegenüber der öffentlichen Auslegung geänderten und ergänzten Bestandteile sind in der Planzeichnung durch Umrandung gekennzeichnet und in den Textteilen des Bebauungsplanentwurfs in grau hinterlegt.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Marktstadt Waldbröl (Anschrift siehe oben) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 25.10.2023 zur erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 20.11.2023
Weber, Bürgermeisterin