Bebauungsplan Nr. 11 F „ Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 11 F „ Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl

Donnerstag, 19.01.2023

 Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Planentwurfes ist in dem nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“, welcher im Parallelverfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ aufgestellt wird, ist es den für die Südhälfte des Oberbergischen Kreises regional bedeutsamen „Industriepark Hermesdorf III“ planungsrechtlich abzusichern. Das Plangebiet umfasst ca. 40 ha. Davon entfallen ca. 30 ha auf gewerbliche Bauflächen bzw. überwiegend Industriegebiete und zu einem kleineren Teil Gewerbegebiete. Die Erschließung des Plangebiets soll über die „Marie-Curie-Straße“ bzw. die Straße „Im Langenbacher Siefen“ erfolgen.

Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere

  • Faunistischer Sachverhalt vor Ort
  • Artenschutz
  • Vermeidungsmaßnahmen / Schutzmaßnahmen
  • Ausgleichsmaßnahmen
Pflanzen

  • Biotische Ausstattung
  • Biotopschutz
  • Vermeidungsmaßnahmen / Schutzmaßnahmen
  • Ausgleichsmaßnahmen
Biologische Vielfalt

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Ausgleichsmaßnahmen
Fläche

  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Flächensparendes Bauen
  • Inanspruchnahme von Waldflächen
Boden

  • Bodentypen
  • Schutzwürdigkeit
  • Ausgleichsmaßnahmen
Wasser

  • Oberflächengewässer
  • Grundwasser
  • Hochwasser
Luft

  • Lufthygiene
  • Luftqualität
  • Kalt- und Frischluftabfluss
Klima

  • Lokales Klima
Landschaft

  • Landschaftsbild
Mensch und seine Gesundheit

  • Immissionen
  • Klima
  • Luft
Bevölkerung

  • Erholungsinfrastruktur
  • Ortsbild
Abfall/Abwasser

  • Abwasserbehandlung
  • Netzplan
Landschaftspläne und sonstige Pläne

  • Festsetzungen des Landschaftsplans
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
FFH- und Vogelschutzgebiete
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Immissionen /Emissionen
Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach EU-Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit der Begründung hierzu einschließlich des Umweltberichtes und den nach Einschätzung der Marktstadt Waldbröl wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30. Januar bis einschließlich 06. März 2023

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter

www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 07.12.2022 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Marktstadt Waldbröl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 17.01.2023
Weber, Bürgermeisterin