Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum aufgestellt, indem acht Baugrundstücke zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Es soll ein Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen werden, das aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl entwickelt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Die vollständigen Unterlagen zur Bekanntmachung finden Sie auf waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/
Bebauungsplan Nr. 113 „Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl
Bebauungsplan Nr. 113 „Bröl – Neuer Weg II“ der Marktstadt Waldbröl
Donnerstag, 18.04.2019
Kategorien: Öffentliche Bekanntmachung