Bebauungsplan Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
I. Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird für den Wohnbedarf der Bevölkerung aufgestellt. Auf der Fläche soll Planungsrecht für die Errichtung von maximal neun Wohngebäuden geschaffen werden. Es soll ein Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17. Oktober 2022 bis einschließlich 18. November 2022
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 beschlossen, gemäß § 13 b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter
www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/
eingestellt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.09.2022 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 12 C „Eichener Straße“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 30.09.2022
Weber, Bürgermeisterin