Aufstellung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Homburger-Straße – Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der im Plangebiet liegenden unbebauten Grundstücke aufgestellt.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 24.06.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 01.07.2020 Koester, Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Herman-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl
Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Herman-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl
Donnerstag, 02.07.2020
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