Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ der Markt-stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Bauge-setzbuch (BauGB)

Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Freitag, 07.06.2024

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplan Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ verfolgt das Ziel Planungsrecht für den innerörtlichen Bedarf an Bauflächen für den Wohnungsbau zu schaffen. Zur innerstädtischen Verdichtung soll auf einer Fläche von ca. 2,0 ha ein Allgemeines Wohngebiet (WA) für den Geschosswohnungsbau ausgewiesen werden. Insgesamt sollen ca. 85 Wohnungen entstehen. 75 Wohnungen sind auf der Fläche zwischen der „Homburger Straße“, dem „Hermann-Löns-Weg, der „Theodor-Storm-Straße“ und der „Turner Straße“ geplant. Für diese Fläche wird das Projektziel „Schaffung eines autofreien Wohnquartieres“ verfolgt. Dazu soll die Haupterschließung für acht Mehrfamilienhäuser mit einer Zu- und Ausfahrt in eine Tiefgarage über die „Homburger Straße“ und die Erschließung der nördlich gelegenen Gebäudekomplexe über die „Theodor-Storm-Straße“ erfolgen. Weitere zehn Wohnungen sind in einem Gebäude im rückwärtigen Bereich der Bestandsbebauung an der „Homburger Straße“ sowie nordöstlich des „Hermann-Löns-Weges“ vorgesehen. Hier sieht die Planung eine Erschließung über die „Homburger Straße“ vor. Zudem sollen vier Flächen für die Errichtung von privaten Spielplätzen ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl, welcher für den Bereich eine Wohnbaufläche darstellt, entwickelt.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Homburger Straße –Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10. Juni 2024 bis einschl. 22. Juli 2024

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/.

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 13.03.2024 zur Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplans Nr. 30 „Homburger Straße – Hermann-Löns-Weg“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 05.06.2024
Weber, Bürgermeisterin