I. Aufstellung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan berücksichtigt die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, indem drei Baugrundstücke zur Errichtung von maximal zweigeschossigen Wohnhäusern planungsrechtlich abgesichert werden sollen. Es soll ein Reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen werden, das aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl entwickelt wird.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
22. November 2019 bis einschl. 23. Dezember 2019 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an den Bürgermeister der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (rolf.knott@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 beschlossen, gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Deshalb kann sich die Öffentlichkeit innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus der Marktstadt Waldbröl (siehe oben) gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB in das Internet unter
www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/
eingestellt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 18.09.2019 zur Aufstellung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 55 „Hermesdorf-Süd II“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 07.11.2019 Koester, Bürgermeister