Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße - Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Dienstag, 16.04.2024

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

Veröffentlichung eines Bauleitplans im Internet 

Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Planentwurfes ist in dem nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 ist die Schaffung von Planungsrecht für eine zukünftige Wohnbaulandentwicklung. Die Fläche, welche unmittelbar an den Siedlungsbereich Hermesdorf angrenzt und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vollständig als Wohnbaufläche dargestellt ist, soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Innerhalb des geplanten Allgemeinen Wohngebietes können zwei Baugrundstücke für den Ein- und Zweifamilienhausbau entstehen. Das ca. 0,25 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Schnörringen, Flur 76 das Flurstück 193 und in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 55 das Flurstück 126.

Die Umweltauswirkungen sind ermittelt und in einem Umweltbericht zusammengefasst worden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere 
• Faunistischer Sachverhalt vor Ort
• Artenschutz
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen

Pflanzen, Biologische Vielfalt 
• Biotische Ausstattung
• Biotopschutz
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen
• Ausgleichsmaßnahmen


Fläche  
• Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen

Boden 
• Bodentyp
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen
• Ausgleichsmaßnahmen

Wasser 
• Oberflächengewässer
• Grundwasser
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen

Luft, Klima 
• Lufthygiene
• Luftqualität
• Lokalklima
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen

Landschaft 
• Landschaftsbild
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen

Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung  
• Immissionen
• Wohnumfeld
• Vermeidungs- und Verhinderungsmaßnahmen

Abfall/Abwasser 
• Schmutzwasserentsorgung

Landschaftspläne und sonstige Pläne  
• Festsetzungen des Landschaftsplans
• Landschaftsschutzgebiet
• Naturschutzfachliche Vorrangflächen

Kulturgüter und sonstige Sachgüter 

Immissionen /Emissionen 

Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 

Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu einschließlich des Umweltberichtes und den nach Einschätzung der Marktstadt Waldbröl wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22. April 2024 bis einschl. 26. Mai 2024

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDFDateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

  • montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 13.03.2024 zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 08.04.2024
Weber, Bürgermeisterin