Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Wappen Marktstadt Waldbröl

Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

Freitag, 26.01.2024

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl

I. Aufstellung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. I 2023 | Nr. 221) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 ist die Schaffung von Planungsrecht für eine zukünftige Wohnbaulandentwicklung. Die Fläche, welche unmittelbar an den Siedlungsbereich Hermesdorf angrenzt und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vollständig als Wohnbaufläche dargestellt ist, soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Innerhalb des geplanten Allgemeinen Wohngebietes können zwei Baugrundstücke für den Ein- und Zweifamilienhausbau entstehen. Das ca. 0,25 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Schnörringen, Flur 76 das Flurstück 193 und in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 55 das Flurstück 321.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Öffentliche Unterrichtung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des o.g. Bebauungsplanentwurfs sowie dessen voraussichtliche Auswirkungen in der Zeit vom

5. Februar 2024 bis einschl. 19. Februar 2024

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ informieren. Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Ergänzend wird der Bebauungsplanentwurf im genannten Zeitraum

montags bis donnerstags   von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl, vorgehalten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen sind bis zum 19. Februar 2024 abzugeben.

Der Entwurf des v. g. Bebauungsplans wird zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Es besteht dann noch einmal die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 23.10.2023 über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 56 „Königsberger Straße – Südwest“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Waldbröl, den 22.01.2024
Weber, Bürgermeisterin