Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ der Marktstadt Waldbröl Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl
I. Aufstellung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl beschlossen.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A ist es, in einem Teilbereich des ehemaligen „Campingparks an der Klus“ in Waldbröl-Niederhof eine neue Nutzung als „Rollsportpark“ zu etablieren und diese planungsrechtlich abzusichern, während der Bebauungsplan Nr. 101 in Gänze aufgeboben werden soll, weil die Nutzung als Campingpark im Jahr 2012 endgültig aufgegeben worden ist.
Die jeweiligen Geltungsbereiche der Bauleitplanungen sind in den nachstehend abgedruckten Übersichtsplänen durch Umrandung gekennzeichnet:
II. Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die im Betreff genannten Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der o.g. Bauleitplanungen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen in der Zeit vom
29. September 2021 bis einschl. 29. Oktober 2021
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl, informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Bürgermeisterin, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zu richten.
Stellungnahmen können auch zur Niederschrift gegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de
vorgebracht werden.
Stellungnahmen sind bis zum 29. Oktober 2021 abzugeben.
Die Entwürfe der v. g. Bauleitpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Es besteht dann noch einmal die Gelegenheit, Stellung- nahmen abzugeben.
Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens sind während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zusätzlich im Internet unter folgender Adresse einzusehen:
www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/
Bekanntmachungsanordnung
Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 23.06.2021 über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 101A „Rollsportpark Klus“ sowie der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 101 „Campingpark“ der Marktstadt Waldbröl wer- den hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldbröl, den 30.08.2021 Weber, Bürgermeisterin