Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:
1. Der Betriebsausschuss des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl hat den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zum 12.2016 und den Lagebericht 2016 festgestellt. Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 874.179,71 Euro erwirtschaftet. Nach dem Vorschlag der Betriebsleitung soll ein Betrag in Höhe von 200.000,00 Euro an den Haushalt der Marktstadt Waldbröl abgeführt werden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 674.179,71 Euro sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Des Weiteren wurde die Entlastung der Betriebsleitung und seines Stellvertreters im Betriebsausschuss beschlossen.
2. Abschließender Vermerk der gpaNRW
Prüfungsvermerk
Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs.2 GO in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung i.V. m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL GmbH, Reichshof, bedient.
Diese hat mit Datum vom 20.08.2018 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Abwasserwerk Waldbröl, Waldbröl, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes Linden GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich.
gpaNRW
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
3. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl liegen zur Einsicht im Rathaus, Nümbrechter 19, Zentrale, bereit.
Waldbröl, den 16. März 2022
Abwasserwerke der Marktstadt Waldbröl
Hartmut Schröder
Betriebsleiter