Die Bürgermeisterin der Stadt Waldbröl gibt im Auftrag des Oberbergischen Kreises,
Der Landrat, Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster bekannt:
Das in 51545 Waldbröl, Ortsteil Dickhausen gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hermesdorf, Flur 9, Flurstück 34 ist vermessen worden.
Wegen teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse erfolgt gemäß §§ 21(5), 13(5) Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung/ Amtlichen Bestätigung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift
in der Zeit vom 08.08.2022 bis 08.09.2022
beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster (Telefon 02261 88 6230, Zimmer 1-13), Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00, Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Dienststelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung/ Amtliche Bestätigung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldbroel.de und www.obk.de einsehbar.
Wiehl-Bomig, 21.07.2022
Im Auftrag
gez. Stoffel,
Kreisvermessungsamtmann