Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Freitag, 22.07.2022

Die Bürgermeisterin der Stadt Waldbröl gibt im Auftrag des Oberbergischen Kreises,
Der Landrat, Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster bekannt:

Das in 51545 Waldbröl, Ortsteil Dickhausen gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hermesdorf, Flur 9, Flurstück 34 ist vermessen worden.

Wegen teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse erfolgt gemäß §§ 21(5), 13(5) Vermessungs- und Katastergesetz  – VermKatG NRW die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung/ Amtlichen Bestätigung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift

in der Zeit vom 08.08.2022 bis 08.09.2022

beim Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster (Telefon 02261 88 6230, Zimmer 1-13), Fritz-Kotz-Str. 17a, 51674 Wiehl während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00, Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Dienststelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben. Gegen die Abmarkung/ Amtliche Bestätigung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldbroel.de und www.obk.de einsehbar.

Wiehl-Bomig, 21.07.2022
Im Auftrag
gez. Stoffel,
Kreisvermessungsamtmann