Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Waldbröl eine jährlich zu entrichtende Hundesteuer Dieses setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt Waldbröl angemeldet werden. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 20 % der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Waldbröl in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 17.00 Uhr unterwegs. Der vorhandene Hundebestand wird durch Befragung festgestellt. Die Hundezähler erhalten von der Stadt Ausweise, die sie sichtbar tragen müssen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, ihre Tiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen. Persönliche Anmeldungen können im Steueramt, Zimmer A06, vorgenommen werden. Schriftliche Anmeldungen sind zu richten an: Stadt Waldbröl, Fachbereich Finanzen, Nümbrechter Str. 19, 51545 Waldbröl (Fax: 02291/85-125). Neben der Rasse, Größe, Gewicht und der Herkunft des Hundes ist anzugeben, seit wann der Hund in Waldbröl gehalten wird. Die jährliche Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde. Für einen Hund sind 72,00 Euro jährlich zu zahlen, für zwei Hunde jeweils 84,00 € und für jeden weiteren Hund jeweils 96,00 €.