Schiedsleute haben unter Aufsicht des Amtsgerichts die Aufgabe, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und zu versuchen, zwischen den streitenden Parteien einen rechtsverbindlichen Vergleich herbeizuführen. In der Regel handelt es sich dabei um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen, aber auch um Beleidigungen oder Sachbeschädigungen.
Die Schiedspersonen werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts vereidigt. Die Schiedspersonen werden vorab in einem Seminar für die Aufgabe vorbereitet und in Fortbildungsmaßnahmen weiter geschult Personen, die sich bewerben möchten, müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein. Sie müssen über eine große Bereitschaft zum Zuhören verfügen und Freude daran haben, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen, über eine gewisse Verhandlungs- und Schreibgewandtheit verfügen und im zuständigen Schiedsamtsbezirk wohnen. Bewerbungen sind bis zum 15. Dez. 2020 zu richten an: Marktstadt Waldbröl, Die Bürgermeisterin, Ordnungsamt, Nümbrechter Str. 19, 51545 Waldbröl, oder online an: roswitha.vorlaender@waldbroel.de. Erforderliche Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum u. -ort, Adresse und Beruf.
Für weitere Fragen:
Frau Vorländer,
Tel: 02291-85131