Die Stadt Waldbröl weist nochmals auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für private Entwässerungsanlagen hin

Schematische Darstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen eines Einfamilienhauses

Die Stadt Waldbröl weist nochmals auf die Möglichkeit zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für private Entwässerungsanlagen hin

Freitag, 30.09.2011

Für alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg- Bröl (sog. Fremdwasserschwerpunktgebiet) befinden, besteht die Möglichkeit, für die Sanierung privater Entwässerungsanlagen öffentliche Fördermittel zu erhalten. Zum Thema „Dichtheitsprüfung“ und „Förderanträge“ wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer durch entsprechende Schreiben und durch die stattgefundenen Bürgerversammlungen umfassend informiert.

Nach §3 der 1. Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ist gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Fremdwasserschwerpunkgebiet Homburg- Bröl die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen spätestens bis zum 31.12.2013 durchzuführen.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden hiermit nochmals darauf hinweisen, dass Förderanträge noch bis zum 30. November 2011 entgegengenommen werden können.

Das Abwasserwerk bietet bis zum vorgenannten Zeitpunkt weiterhin die Bürgerberatung zum Thema Dichtheitsprüfung und Förderanträge unter der Rufnummer 02291/ 85198 (Herr Fischer) an.

Außerdem wird wie bisher – nach telefonischer Terminvereinbarung –  auch die persönliche Beratung zu Förderanträgen im Abwasserwerk angeboten.

Kategorien: Stadtwerke