Die Stadtkasse Waldbröl informiert über die Einführung des SEPA-Lastschrift-Verfahrens

Informationen zum SEPA-Lastschrift-Verfahren

Die Stadtkasse Waldbröl informiert über die Einführung des SEPA-Lastschrift-Verfahrens

Donnerstag, 07.11.2013

Aktuell werden Ihre Abgaben ( Steuern, Gebühren, Beiträge ) und sonstigen zu zahlenden Beträge im nationalen Lastschriftverfahren mit Hilfe einer Einzugsermächtigung eingezogen.

Spätestens zum 01.02.2014 wird dieses Verfahren durch das SEPA-Verfahren ersetzt. SEPA steht für „ Single Euro Payments Area “ und heißt übersetzt „ einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum “. Insgesamt nehmen 32 Länder an SEPA teil.

Grenzüberschreitende bargeldlose Euro-Zahlungen können aufgrund des neuen Verfahrens ebenso einfach, schnell und effizient abgewickelt werden wie inländische Zahlungen.  

Mit der Einführung von SEPA wird die Einzugsermächtigung in die SEPA-Lastschrift umgewandelt. In Zukunft muss für jede Lastschrift ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dieses ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger ( hier: Stadt Waldbröl ), den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen sowie zusätzlich Ihre Bank, die Lastschrift einzulösen. Für bereits bestehende Einzugsermächtigungen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriften erteilen. Hier werden die vorhandenen Einzugsermächtigungen in ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet. Alle Zahlungspflichtigen, die am Einzugsverfahren teilnehmen, werden über die  Umwandlung informiert. Die erforderliche Information erfolgt zusammen mit der Abbuchung am 15.11.2013 bzw. 02.12.2013. Prüfen Sie daher bitte Ihren Kontoauszug.

Da der Einzug künftig nur einzeln je Vertragsgegenstand ( Kassenzeichen ) möglich ist, entfällt die zusammengefasste Abbuchung von städtischen Forderungen. Die Stadtkasse bittet um Verständnis.  

Im SEPA-Lastschrift-Verfahren werden nicht die Kundenkennungen „ Kontonummer “ und „ Bankleitzahl “ verwendet, sondern die Kennungen „ IBAN “ und „ BIC “. Die deutsche IBAN ( internationale Bankkontonummer ) besteht immer aus 22 Zeichen, der BIC ( internationale Bankleitzahl ) aus 8 oder 11 Zeichen. IBAN und BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Informationen zum Thema SEPA, IBAN und BIC erhalten Sie auch direkt bei Ihrem Kreditinstitut.  

Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale werden eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers eingeführt. Nach Einführung des SEPA-Lastschrift-Verfahrens finden Sie diese bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug. Damit lässt sich jedes Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Vor der erstmaligen SEPA-Lastschrift werden Sie innerhalb der gesetzlichen Frist über die Mandatsreferenz sowie die Fälligkeiten informiert. Die Unterrichtung erfolgt unter anderem mit der Zustellung der Abgabenbescheide 2014.  

Auch unter SEPA ist eine Einzugsermächtigung – künftig Lastschriftmandat genannt – bequem und sicher für Sie. Keine Terminüberwachung, kein Ausfüllen eines Überweisungsvordrucks, kein Gang zur Bank und keine Mahngebühren sowie Säumniszuschläge.

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann nur in Schriftform im Original anerkannt werden. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates per E-Mail, Fax oder Telefon ist leider nicht zulässig.  

Weitere Fragen rund um das Thema SEPA beantworten Ihnen die Kundenberater Ihrer Geldinstitute sowie die Mitarbeiter/innen der Stadtkasse Waldbröl.

 

Kategorien: Verwaltung