Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt: Ein Entwurf zur Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist aufgestellt. Eine Beteiligung ist nun möglich.
I. Aufstellung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, dass Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr für die Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Lärmkarten werden in der EU seit 2022 nach neuen und einheitlich anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.
Die Stadt Waldbröl ist erstmalig von einer Lärmaktionsplanung betroffen.
Die ausgewiesene Schallquelle beziehen sich ausschließlich auf
- B256 (KVP Boxberg bis Grenze zu Reichshof)
- L324 (zwischen Biebelshof und Oberzielenbach bzw. KVP zur L94)
Alle anderen Landes- und Straßen weisen laut Lärmkartierung der LANUV geringere als die o.g. Grenzwerte auf. Somit sind auch nur die beiden Abschnitte Gegenstand der Lärmaktionsplanung.
Die betroffenen Straßen sind der nachfolgenden Karte und https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ zu entnehmen.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Resultierend aus Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den Empfehlungen zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung sind zwei öffentliche Beteiligungen vorgesehen.
Die vorliegende zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom
5. Februar 2024 bis einschl. 06. März 2024
auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ vorgesehen.
Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.25, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an rudolf.bergen@waldbroel.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Waldbröl, den 30.01.2024
Weber, Bürgermeisterin