Erhöhungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das Jahr 2018

Erhöhungen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das Jahr 2018

Donnerstag, 04.01.2018

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sicher haben Sie schon der Presse entnommen, dass die Realsteuern, d.h. die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2018 deutlich ansteigen werdenDer Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 sieht vor, dass die Grundsteuer B von bisher 590 % auf 765 % ansteigen wird, der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll von derzeit 550 % auf 575 % erhöht werden. Der Gewerbesteuerhebesatz hatte bereits mit 550 % einen Spitzenplatz in Nordrhein-Westfalen, nun werden wir aber leider mit 575 % sicher den Spitzenwert in Nordrhein Westfalen erreichen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), aber auch die Hunde- und die Zweitwohnungssteuer sollen gegenüber 2017 gleich bleiben; die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden nicht nach oben angepasst.
Zu den Hintergründen der Steuererhöhungen
Seit dem Jahr 2012 stellt die Stadt Waldbröl ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept (HSK) auf, das zum Ziel hat, den Haushaltsausgleich (kein Defizit in der „städtischen Kasse“) bis zum Jahr 2022 zu erreichen. Das Erreichen dieses Zieles ist für die Stadt Waldbröl enorm wichtig, weil die Stadt ohne einen Haushaltsausgleich keine Fördermittel mehr erhält und der Investitionsstau der städtischen Infrastruktur damit immer größer würde. Das wiederum hätte negative Folgen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Auch die Sanierung des Hallenbades an der Vennstraße wäre hiervon sicher betroffen. Die Kommunalaufsicht („Kontrollinstanz“ für die Kommunen mit Sitz in der Kreisverwaltung) hat dieses Haushaltssicherungskonzept bisher jedes Jahr auch genehmigt. Voraussetzung für die Genehmigung war und ist die Einhaltung von strengen Sparmaßnahmen, unter anderem auch stetig steigende Erträge aus Steuern.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2017 hat der Rat der Stadt Waldbröl die Anforderungen nicht erfüllt, indem er die Steuerhebesätze nicht angehoben und Sparmaßnahmen nicht eingehalten hat. Der Stadtrat hat hierbei in guter Absicht gehandelt, als er die notwendigen Maßnahmen zu Ihrer Entlastung in die Zukunft verschoben hat. Die Folge ist allerdings, dass die Stadt Waldbröl zwar noch die Genehmigung für den Haushalt 2017 erhalten hat, die Genehmigung jedoch mit strengen Auflagen verbunden wurde. Neben der strikten Einhaltung der Steuererhöhungen wurde nunmehr auch die Nachholung der versäumten Steuererhöhungen für 2017 gefordert. Die vorgeschriebenen Auflagen hat die Stadt Waldbröl –genau wie ein Bürger, der einen Bescheid von einer Behörde erhält- einzuhalten. Auf die Höhe der Erträge aus Steuern hat die Stadt Waldbröl aufgrund der Entscheidung des Stadtrates selbst damit keinen Einfluss mehr. Der Stadtrat kann nur noch die Richtung festlegen: Soll die Grundsteuer B erhöht werden oder wird der Gewerbesteuerhebesatz angehoben. Die abschließende Diskussion und der Beschluss über die Hebesätze hierzu sollten im Stadtrat vom 06.12.2017 erfolgen.
Dem sind die Ratsvertreter nicht gefolgt, die Entscheidung soll voraussichtlich in der Sitzung am 31.01.2018 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Steuerbescheide zur Sicherstellung der Liquidität der Stadt Waldbröl zunächst mit folgenden Hebesätzen im Januar 2018 versandt werden:

  • 320 % bei der Grundsteuer A,

  • 620 % bei der Grundsteuer B,

  • 570 % bei der Gewerbesteuer.

Sobald der Rat die endgültigen Hebesätze beschlossen hat, erhalten Sie einen aktualisierten Abgabenbescheid, der dann zwangsläufig die höheren Steuern enthalten wird.
Der Stadtrat ist sich darüber bewusst, dass die notwendigen Steuererhöhungen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, enorm belasten. Einen anderen Weg gibt es aber leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Koester
Bürgermeister