Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Donnerstag, 16.01.2020

Der bei der Wahl der Vertretung der Marktstadt Waldbröl am 25.05.2014 gewählte Vertreter der „Christlich Demokratischen Union ( CDU )“, Herr Alexander Huhn, Denklinger Straße 83, 51545 Waldbröl, verliert seinen Sitz im Rat der Marktstadt Waldbröl gemäß §§ 37 und 38 Kommunalwahlgesetz durch Verzicht mit Wirkung vom 1.2.2020.
An die Stelle von Herrn Alexander Huhn tritt gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der „Christlich Demokratischen Union ( CDU )“ in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.
Gemäß der Reserveliste der „Christlich Demokratischen Union ( CDU )“ „für die Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Frau Monika Steiniger, Grenzacker 10, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolgerin für Herrn Alexander Huhn in Frage.
Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der „Christlich Demokratischen Union ( CDU )“ Frau Monika Steiniger an die Stelle von Herrn Alexander Huhn tritt. Die Genannte hat die Wahl angenommen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Waldbröl, den 7.1.2020
Die Bürgermeisterin als Wahlleiter

Gez.: K o e s t e r
Bürgermeister