Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Wappen Marktstadt Waldbröl

Ersatzbestimmung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes

Mittwoch, 13.04.2022

Die bei der Wahl der Vertretung der Marktstadt Waldbröl am 13.9.2020 gewählte Vertreterin der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“, Frau Sabine Nockemann-Hammeran, Nümbrechter Straße 17,  51545 Waldbröl, verliert ihren Sitz im Rat der Marktstadt Waldbröl gemäß §§ 37 und 38 Kommunalwahlgesetz durch Verzicht mit Wirkung vom 1.5.2022.

An die Stelle von Frau Sabine Nockemann-Hammeran tritt gemäß § 45 Abs. 1 und 2  Kommunalwahlgesetz derjenige, der in der Reserveliste der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“  in der Reihenfolge als Nächster vorgesehen ist.

Gemäß der Reserveliste der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ für die Kommunalwahl vom 13.9.2020  ist  Herr Dieter Hammeran, Nümbrechter Straße 17, 51545 Waldbröl, benannt und kommt somit als Nachfolger  für Frau Sabine Nockemann-Hammeran in Frage.

Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz stelle ich fest und mache hiermit öffentlich bekannt, dass gemäß der Reserveliste der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ Herr Dieter Hammeran an die Stelle von Frau Sabine Nockemann-Hammeran tritt. Der Genannte hat die Wahl angenommen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl können die unter § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Genannten binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs.1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist bei der Bürgermeisterin als Wahlleiterin, Rathaus, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Waldbröl, den 13.4.2022
Die Bürgermeisterin  als  Wahlleiterin
In Vertretung:
Gez.: Domke