Gewinnausschüttung der Kreissparkasse Köln

Gelder

Gewinnausschüttung der Kreissparkasse Köln

Mittwoch, 24.04.2024

Die Kreissparkasse Köln hat der Marktstadt Waldbröl eine Gewinnausschüttung ausgezahlt, die für gemeinwohlorientierte Aufgaben oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.

Entsprechende Anträge auf Förderung der o.g. Aufgaben/Zwecke können von Vereinen und Institutionen bis zum 30.4.2024 an die

Marktstadt Waldbröl
Fachbereich I
Nümbrechter Straße 19
51545 Waldbröl
E-Mail: christoph.thiel@waldbroel.de und claudia.borschel@waldbroel.de

gerichtet werden.

Folgende Verteilungskriterien sind zu beachten:

  • Der Verein /die Institution muss in Waldbröl ansässig sein; die Tätigkeit muss sich unmittelbar auf die Marktstadt Waldbröl auswirken.
  • Die Gewinnausschüttung ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt.
  • Im Antrag ist der beabsichtigte Verwendungszweck kurz darzustellen.

Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe des Rates, dem die Bürgermeisterin, der / die stellvertretende Bürgermeister /-in und die Fraktionsvorsitzenden angehören.