Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018

Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018

Montag, 20.11.2017
Aus der Sitzung des Waldbröler Stadtrats vom 15.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
die Einbringung des Haushaltes mit dem Haushaltssicherungskonzept ist in jedem Jahr eine wesentliche Aufgabe. Sie bereitet bei unseren Haushaltsproblemen in jedem Jahr Bauchschmerzen, die aber in diesem Jahr besonders groß sind.

Die gute Botschaft ist, dass der am 29.03.2017 mit Stimmenmehrheit vom Rat der Stadt Waldbröl beschlossene Haushalt 2017 mit HSK bis 2022 die Hürde genommen hat und genehmigt wurde. Die schlechte Nachricht ist aber die, dass diese Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises mit massiven Auflagen verbunden ist. Auflagen dienen rechtlich dazu, einen an sich nicht genehmigungsfähigen Zustand doch einer Genehmigung zuzuführen mit der Verpflichtung, diese Auflagen zu erfüllen.
Mit dem Beschluss des Haushaltes für das Jahr 2017 und die Folgejahre erfolgte die Abkehr von den bis dahin beabsichtigten grundsätzlichen Strukturen der Haushaltssicherung. Ausgelöst durch intensive Diskussionen mit der Industrie und dem Gewerbe wurde zum einen der Fokus auf den jetzt schon im Bundesschnitt an der Spitze liegenden Hebesatz der Gewerbesteuer gelegt. Hintergrund war die Frage, welche Vermarktungsmöglichkeiten für unsere 30 Hektar Industrieflächen überhaupt noch bestehen werden, wenn der Gewerbesteuerhebesatz noch weiter steigen würde. Folge war die Schlussfolgerung, dass diese Vorgehensweise kontraproduktiv sei. Ein weiterer wesentlicher Punkt der „neuen“ Haushaltsausrichtung war zum anderen die Absicht, die jetzt und in näherer Zukunft entstehenden Auswirkungen auf die weiteren Realsteuerhebesätze zeitlich zu strecken und erst zum Ende des HSK -Zeitraumes in 2022 die abschließenden Parameter zum strukturellen Ausgleich einschließlich einer angemessenen Eigenkapitalquote zu schaffen.
Ich nehme das Ergebnis vorweg:
Die Kommunalaufsicht ist mit ihrer Genehmigung des HSK vom 13.10.2017 diesem Exkurs nicht gefolgt. Sie ist diesem nicht nur nicht gefolgt, sondern hat uns intensive Auflagen verordnet.
Die zentrale Aussage liegt darin, dass die in diesem Jahr beschlossene Reduzierung der für die Jahre 2017-2022 in der vierten Fortschreibung vorgesehenen Haushaltsverbesserungen zu revidieren ist. Mit dem kommenden Haushalt 2018 und der fünften Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ist sicherzustellen, dass die Summe der Maßnahmenwerte, die in der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2016-2022 enthalten war, dem Grunde nach wieder erreicht wird. Dies bedeutet einfacher ausgedrückt, dass die Stadt Waldbröl verpflichtet ist, hinsichtlich der Konsolidierungsnotwendigkeiten und -erfolge am engen Korsett des bekannten Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Jahre 2016 festzuhalten. Es wird seitens der Kommunalaufsicht verlangt, dass das Basishaushaltssicherungskonzept in den grundsätzlichen Strukturen der Einnahmeverbesserung und der Ausgabereduzierungen eingehalten wird. Des Weiteren verlangt die Kommunalaufsicht aufgrund der sehr schlechten Liquiditätslage der Stadt Waldbröl, dass der Saldo aus laufender Tätigkeit in der Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2019 mindestens ausgeglichen ist; im Jahr 2018 muss mindestens sichergestellt sein, dass der Liquiditätssaldo hieraus überjährig keinen höheren Liquiditätsabfluss als in der bisherigen Fortschreibung geplant, ausweist. Außerdem dürfen im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2017 keine neuen freiwilligen Maßnahmen begonnen, eingeleitet oder verbindliche Zusicherungen für zukünftige freiwillige Leistungen ausgesprochen werden, soweit die erste Auflage nicht erfüllt ist. Insbesondere beanstandet die Kommunalaufsicht, dass nach unserem im Jahr 2017 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2022 nur noch ein Eigenkapital von 0,9 Millionen € zur Verfügung steht.
Damit hat uns die Kommunalaufsicht verpflichtet, stringent an den Zielen des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes festzuhalten und diese konkret umzusetzen. Unserem diesjährigen Ansatz der Verschiebung von notwendigen Steuererhöhungen bis kurz vor den strukturellen Ausgleich im Jahr 2022 ist die Kommunalaufsicht nicht gefolgt.
In der Verfügung wird eindringlich darauf eingegangen, dass die Stadt Waldbröl mit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 die Potenziale für Maßnahmen verwaltungsseitig sehr strukturiert und umfänglich analysiert hat.
Der Stadtrat hat hiervon eine gewisse Anzahl von Maßnahmen beschlossen, welche summarisch für den gesamten Zeitraum der Haushaltssicherung damit grundsätzlich verbindlich bzw. als Mindestwert für die strukturelle Haushaltsverbesserung zu beachten sind. Dies bedeutet, dass nicht den erwarteten Erfolg bringende Maßnahmen, unabhängig von den Ursachen, wie auch nicht mehr ganz oder befristet für sinnvoll erachtete Maßnahmen, angepasst werden dürfen bzw. müssen. Dies jedoch unter vollständigem wertmäßigem Ausgleich durch Ersatzmaßnahmen. Nach Analyse der Kommunalaufsicht werden in den verschiedenen Haushaltsjahren reduzierte Maßnahmenwerte nicht ausgeglichen.
Bei der Analyse der grundsätzlichen Rahmenbedingungen unseres Haushaltes ist die Kommunalaufsicht auf mehrere Punkte eingegangen, hat einen aber besonders hervorgestellt. Das ist unsere Schulentwicklungsplanung. Hierauf wird in der Zukunft eine besondere Priorität zu legen sein. Als eine wesentliche Ursache für die überdurchschnittlich kritische, strukturelle Haushaltssituation der Stadt Waldbröl wird in der Analyse neben einer allgemeinen unterdurchschnittlichen Steuerertragskraft der Etat für die Bereitstellung der Schulinfrastruktur herausgestellt.
Um dies zu verdeutlichen:
Im Allgemeinen besuchen Schüler je nach örtlichem Angebot auch Schulen in nicht Wohnortgemeinden. Andererseits werden Schüler aus anderen Kommunen aufgenommen. Im oberbergischen Kreis besteht nach den Ausführungen der Kommunalaufsicht bei den kreisangehörigen Kommunen diesbezüglich eine, natürlich mit einer gewissen Schwankungsbreite versehene, tendenziell überwiegend ausgeglichene Situation. Hiervon unterscheide sich allerdings die Situation in Waldbröl. Dieser allgemeine Ausgleich sei nicht gegeben, weil die städtischen Schulen in erheblichem Maße Schüler aus benachbarten Gemeinden aufnehmen, während vergleichsweise wenige Schüler aus Waldbröl öffentliche Schulen in anderen Kommunen besuchen. Es werden im Saldo deutlich mehr Schüler schulisch betreut, als dies rechnerisch für die Versorgung der Schüler aus dem Stadtgebiet erforderlich wäre. Diese Aussage der Kommunalaufsicht kann anhand von zwei Parametern verdeutlicht werden: in jedem Haushaltsjahr verursacht unser Schulstandort einen Zuschussbedarf, das ist der Abgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, von rund 3,9 Millionen €. Rund 3000 Schüler werden in den städtischen Schulen unterrichtet. Hiervon entfallen rund 800 Schüler auf Kommunen aus der Nachbarschaft. Dies entspricht einem Anteil von rund 27 %. Für diese einpendelnden Schüler entstehen uns als Schulträger Kosten für die Bereitstellung des Schulangebotes. Die Stadt Waldbröl hat laut Kommunalaufsicht zwar hier ein überdurchschnittlich gutes, anerkanntes Angebot, gleichwohl bedeute dies aber andererseits auch in erheblichem Umfang eine Kostenübernahme für die Beschulung auswärtiger Schüler.
Wie schon seit langem bekannt, reichen die Schlüsselzuweisungen über den Schüleransatz bei weitem nicht aus, diese Kostenbelastung für auswärtige Schüler zu decken. Die Kommunalaufsicht empfiehlt daher, dass die beauftragte Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung, unter Berücksichtigung der durch die Landesregierung angekündigten Änderungen in der Schulpolitik, die Versorgung eigener und auswärtiger Schüler betrachtet und Lösungen im Hinblick auf die Kostenstrukturen aufzeigt.
Ein weiteres zentrales Thema der Haushaltsanalyse sind die Realsteuerhebesätze.
Selbstredend kommt aufgrund des hohen strukturellen Haushaltsdefizites bei der Stadt Waldbröl den Erträgen aus den Realsteuern, es sind dies die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer, eine besondere Bedeutung zu. Im Haushaltssicherungskonzept gehen wir davon aus, dass durch private Investorentätigkeit aufgrund der baulichen Veränderungen der städtischen Infrastruktur und damit beabsichtigten Attraktivitätssteigerungen durch das integrierte Konzept wie auch eine gezielte Vermarktung der Gewerbeflächen in Boxberg fünf (es handelte sich um GI Flächen) eine Erhöhung der für die Steuern und die Steuerverbundleistungen maßgeblichen Beträge erzielt werden kann. Die Kommunalaufsicht beurteilt unsere Vorgehensweise positiv und konstatiert, dass hiermit tatsächlich eine strukturelle Verbesserung der Ertragsstruktur erzielt werden kann; um jedoch den Haushaltsausgleich ohne weitere Haushaltsverbesserungen (zum Beispiel Steuererhöhungen) zu erzielen, reichen diese Effekte auch zusammen mit den übrigen Maßnahmen aufgrund der Höhe des strukturellen Haushaltsdefizit erkennbar nicht aus. Wir können nach Auffassung der Kommunalaufsicht weitreichende notwenige Haushaltsverbesserungen nur durch Steuererhöhungen erreichen.
Allerdings kamen unsere Überlegungen bei der Aufstellung des diesjährigen Haushaltssicherungskonzeptes nicht von ungefähr. Waldbröl ist eine strukturell schwache Kommune. Eine unterdurchschnittliche Einkommenssituation, hohe Kosten für die Schülerinfrastruktur, das nicht Vorhandensein eines Anschlusses an die überörtlichen Straßenverbindungen, hohe Abgabelasten im sozialen Bereich, eine unterdurchschnittliche Gewerbesteuer und vieles mehr verursachen unsere Haushaltsprobleme. Sparmöglichkeiten sind nur marginal. Selbst erfahrene Gewerbetreibende sind bei der Analyse unseres Haushaltes erstaunt, welchen Zwängen wir unterliegen, und dass es keine wesentlichen Einsparmöglichkeiten mehr gibt. Wir bemühen uns mit unserem integrierten Konzept, Waldbröl für die Zukunft attraktiv aufzustellen und haben damit auch erste Erfolge.
Es liegt auch nicht an den eigenen Anteilen, die wir über den Haushalt finanzieren müssen für die vielfältigen Fördertöpfe, die wir in den letzten Monaten und Jahren in Anspruch genommen haben und noch bei geeigneter Gelegenheit in Anspruch nehmen werden. Die aus dem Haushalt finanzierten Eigenanteile bringen im Gegenteil weitere Einwohner, BürgerInnen jetzt und in der Zukunft in unsere attraktivitätsgesteigerte Kommune. Die Kommunalaufsicht kommt nach ausführlicher Prüfung zu dem Ergebnis, dass sehr wohl festgestellt werden kann, dass sich aufgrund der hieraus ergebenden positiven Effekte summarisch betrachtet, keine Haushaltsbelastung aus den Baumaßnahmen ergibt, also die Finanzierung der städtischen Eigenanteile für die staatlich geförderten Baumaßnahmen, insbesondere des integrierten Handlungskonzeptes, gedeckt ist und somit die Baumaßnahmen für sich betrachtet in jedem Fall keine zusätzlichen Haushaltssicherungsmaßnahmen bedingen. Wir sind folglich auch nach dortiger Betrachtung auf dem richtigen Weg.
Jährlichen Defiziten in Millionenhöhe sind wir einfach nicht selbst gewachsen.
Parameter wie

  • Kassenkredite in Höhe von aktuell 58,3 Millionen €
  • langfristige Kredite in Höhe von 15,3 Millionen €
  • unterdurchschnittlicher Ertrag aus der Einkommenssteuer aufgrund unterdurchschnittlicher Einkommensstruktur (Platz 363 von 396 Kommunen in NRW) Einkommensteueranteil 6,3 Mio. €
  • Hebesatz der Grundsteuer B aktuell schon 590 %. Nach den Aussichten, die sie gleich von unserer Kämmerin Frau Brauer hören werden, auf über 900 % ansteigend,
  • Gewerbesteuerhebesatz jetzt schon bei 570 %, landesweit an der Spitze
  • Gewerbesteuereinnahme 6 Mio. €
  • massiver Verlust des Eigenkapitals,
  • exorbitante Belastungen durch Transferleistungen an übergeordnete Ebenen
  • hoher Berufsauspendleranteil
  • hoher Schülereinpendleranteil

Es sind Bedingungen, die ein Wirtschaften auf äußerst niedrigem Niveau bedeuten. Wir müssen de facto ernste Befürchtung haben, durch die Ballungsszenarien der Großstädte bei diesen Rahmenbedingungen im ländlichen Raum vollständig abgehängt zu werden. Die in der Fachwelt als Bevorteilung der Ballungsgebiete bekannte" Einwohnerveredelung" vermittelt den Eindruck, dass der Mensch in der Stadt mehr wert ist als derjenige auf dem Land, und hier gilt es für das Land unbedingt Abhilfe zu schaffen.
Gleichwohl haben wir aber auch die Verpflichtung, für unsere BürgerInnen alles zu tun, damit sie sich hier wohl fühlen, leben und arbeiten können. Eine Stadt wie Waldbröl und wie jede andere Stadt, muss sich weiterentwickeln.
Dazu gehören auch zielführende Baumaßnahmen. Im Haushalt 2018 sind deshalb auch dringende Investitionen geplant.
Leider bleibt festzustellen, dass wir ohne eine massive Steigerung der Realsteuererlöse die notwendigen Verbesserungserfolge des Haushaltes nicht erreichen werden. Der strukturelle Ausgleich im Jahr 2022 ist absolute Pflicht, auch wenn die finanziellen Belastungen des einzelnen sehr steigen müssen. Der mit dem heutigen Tag in die politische Beratung eingebrachte Entwurf des Haushaltes 2018 und der Folgejahre beinhaltet hinsichtlich der grundsätzlichen Verteilung des finanziellen Defizits eine Abkehr der seit langem bestehenden Vorgehensweise. Um die Zukunftsfähigkeit Waldbröls auch im Gewerbe- und Industriebereich sichern zu können, ist es unbedingt erforderlich, den Hebesatz der Gewerbesteuer nicht weiter wesentlich zu steigern. Unser Mittelstand mit den zahlreichen, zum Teil auch Familienunternehmen, ist eine tragende Säule Waldbröls. Eine weitergehende Steuererhöhung würde eine erhebliche Schwächung der Attraktivität unserer Stadt als Investitionsstandort für das Gewerbe und die Industrie bedeuten. Dies gilt sowohl für ansässige, als auch für neue Investoren. Insbesondere die Ansiedlung von Industrieunternehmen im neuen Bauabschnitt Boxberg, der sich gerade mit 300.000 m2 GI Fläche in der Planung befindet, würde in den nächsten Jahren unmöglich gemacht. Durch die dortige Ansiedlung von neuen Industriebetrieben und die gleichzeitige Absicht, auch bestehende Betriebe durch einen moderaten Hebesatz hier vor Ort zu halten, könnte Waldbröl in der Zukunft gewinnen. Und dies gepaart mit einem attraktiven nahegelegenen neuen Wohnbereich auf der Breuers Wiese mit dem ganzen Leistungs- und Entwicklungsportfolio unserer Stadt. Das könnte gelingen.
Lassen Sie mich am Ende meines Vortrages noch auf ein aktuelles Thema eingehen:
In den vergangenen Wochen wurden Vorwürfe gegenüber der öffentlichen Verwaltung geäußert. Danach sollen Verwaltungen z.B. kein Controlling vornehmen, nicht genug sparen oder ungenügende Sparvorschläge unterbreiten. Es wird hier ein falsches Bild vermittelt. Diese Kritik kann aus verschiedenen Gründen so nicht hingenommen werden und dieser widerspreche ich ausdrücklich.
Eine Stadt ist zum einen kein Gewerbebetrieb. Unsere Produkte und Leistungen sind dem Allgemeinwohl geschuldet. Wir unterliegen Preisbindungen z. B. für einen Personalausweis durch gesetzliche Regelungen. Wir können auch nicht einfach Produkte aus unserem Produktkatalog streichen, nur weil sie nicht abgenommen werden. Viele Verwaltungsdienstleistungen und Sozialleistungen müssen angeboten werden, ohne dass wir auf die Wirtschaftlichkeit auch nur ansatzweise achten dürfen. Zum anderen haben die Bürgerinnen und Bürger aus unserem Grundgesetz sogar auf viele Leistungen einen verfassungsmäßigen Anspruch. Ungeachtet der Landesverfassung und anderer maßgeblicher Regelungen. Die öffentliche Hand hat eben auch die Verantwortung für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Unser soziales Geflecht ist und darf nicht auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt sein. Natürlich achten wir auf die Effizienz des Personal- oder Sachmitteleinsatzes. Dies wird ständig überprüft, z. B. von der Gemeindeprüfungsanstalt. Oder eben im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes auch von der Kommunalaufsicht. Die machbaren und wesentlichen Einspar- und Verbesserungsvorschläge sind bereits seit langem Gegenstand des HSK.
Die Stadtkämmerin wird Ihnen nun den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 mit dem eingeschlossenen Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2022 konkret vorstellen. Am 6. Dezember werden wir dann eine Entscheidung über die Hebesätze fällen.

Kategorien: Verwaltung